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Rechtsanwälten ist es ebenso wie Inkasso-Unternehmen erlaubt, Forderungen einzuziehen. Sie sind hoch spezialisiert, aber oft keine Spezialisten für den Forderungseinzug. So verfügen sie meist nicht über eine für das Inkasso notwendige Technik und haben oft wenig Erfahrungen im vorgerichtlichen Umgang mit Schuldnern.


Hier einige konkrete Unterschiede:


Das Vorgehen von Rechtsanwälten beschränkt sich im Forderungseinzug meist auf ein Anschreiben des Schuldners und die Titulierung.

Wir versuchen kostspielige Titulierungen zu vermeiden Unsere vorgerichtlichen Bemühungen gehen daher weit über die Anwalts- tätigkeit hinaus. Wir telefonieren, suchen Schuldner auf, observieren sie und führen Umfeldermittlungen durch. Außerdem verfügen wir über Informationesquellen, die vielen Anwälten nicht offen stehen.


Bei Titulierungen bringt der Anwalt seine RVG - Gebühr in Ansatz.

Diese liegen bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden weit über den Titulierungskosten von Inkasso-Unternehmen.


Sofern die Forderung nicht zu realisieren ist, trägt der Mandant trotzdem die vollen Rechtsanwaltsgebühren und Zwangsvollstreckungskosten

Wir tragen in Überwachungsverfahren (nachgerichtlich) das gesamte Kostenrisiko. In vorgerichtlichen Verfahren zahlt der Mandant bei uns nur 7% der Rechtsanwaltsgebühren.


Ein Anwalt verfügt meist nicht über die technischen Voraussetzungen, um Masseninkasso betreiben zu können.

Unsere Mandanten können uns beliebig viele Akten mit einem Knopfdruck online schicken. Die ersten Schritte laufen danach teilweise automatisch. Die dafür notwendigen Schnittstellen installieren wir kostenlos. Auch ist eine automatische Auswahl vonFolgemaßnahmen anhand von zubor festgelegten Kennzahlen möglich.


Einem Anwalt müssen Sie alle Fakten liefern - z. B. die Schuldneradresse.

Wir ermitteln Adressen, Arbeitgeber, Einkommen, Vermögen u.v.m. Ein Anwalt verfügt selten über diesbezüglich spezialisierte Mitarbeiter, die notwendige Technik und die Kontakte.


Anwälte beraten Sie über die Erfolgsaussichten einer Klage. Dazu beziehen Sie aber meist keine Wirtschaftsauskunft ein, haben keine Ermittlungen durchführen lassen und ein verständliches Eigeninteresse an der Durchführung einer kostspieligen Klage.

Wir erstellen Erfolgsprognosen aufgrund umfangreicher Informations- sammlung und haben an einer Klage kein Eigeninteresse.


Anwälte haben nicht immer die Fähigkeit, komplizierte juristische Argumente allgemeinverständlich zu vermitteln. Ihre Gesprächspartner sind vornehmlich Richter, Kollegen und Staatsanwälte. Die im Gerichts- saal notwendige Rhetorik ist eine andere als die im Gespräch mit Schuldnern. Großteils stammen Anwälte aus einem sozialen Umfeld, in dem ein anderes Verhalten üblich ist, als in den Kreisen vieler Schuldner.

Wir haben jahrelange Erfahrung in Gesprächen mit Schuldnern, studierte Rhetoriker im Unternehmen und  Mitarbeiter, die sich in allen sozialen Kreisen sehr gut verständlich machen können.


 

 

 

 

 

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Inkasso-Institut und Auskunftei BARDOHL  | Inkasso@Bardohl.de