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Die folgende Auflistung zeigt Ihnen, wann im Inkassoverfahren Kosten entstehen. Die konkrete Höhe variiert mit Veränderung der gesetzlichen Grundlagen und ist unserem Rahmenvertrag und den einschlägigen Tabellen zu entnehmen.

Grundsätzlich liegt das größte Kostenrisiko bei einem Gerichtsverfahren, das wir jedoch - im Gegensatz zu Rechtsanwälten - zu vermeiden suchen. In 95% der Fälle gelingt uns das.


Vor Aktenaufnahme fällt eine Grundgebühr an. 

Entweder handelt es sich um eine Jahres- oder Einzelfallgrundgebühr. Schließen Sie einen Jahresvertrag ab, werden Ihnen keine Einzelfallgebühren in Rechnung gestellt, unabhängig der Menge der von Ihnen eingereichten Fälle. 

Grundgebühren sind vom Schuldner nicht zu ersetzen.


Mahnsache (es liegt noch keine Gerichtsentscheidung vor)

Zahlt Ihr Schuldner, wird Ihnen die Hauptforderung ohne Abzüge ausgezahlt.
Zahlt er nicht, tragen Sie ausschließlich unsere Auslagen und Kosten (z. B. Register- anfragen, Schuldnerbesuche etc.) sowie eine geringe Bearbeitungspauschale von 25,00 €, Es fallen keine weiteren Gebühren an. Der Schuldner muss diese Schäden ersetzen.
 

Sofern der Erfolg in einer Mahnsache nicht zu erreichen aber für die Zukunft nicht auszuschließen ist, wird die Forderung von uns, bzw. unseren Vertragsanwälten, vor Gericht gebracht (Titulierung). Sofern Sie einer Titulierung widersprechen, stellen wir Ihnen unsere Gebühren, Auslagen und Kosten in Rechnung.


Titulierung:

Mahn- und Vollstreckungsbescheid: Wir stellen Ihnen eine Titulierungs-Gebühr in Rechnung. Diese ist weit geringer, als die Gebühr, die ein Rechtsanwalt in gleicher Sache erheben darf. Zusätzlich müssen Sie geringe Gerichtskosten tragen. Diese Kosten muss der Schuldner - zumindest teilweise - ersetzen.
 
Streitiges Verfahren: Legt Ihr Schuldner einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, was in weniger als 5% der Fälle geschieht, müssen Sie die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Der Schuldner hat diese zu ersetzen, sofern Sie den Prozess gewinnen. Ggf. trägt sie Ihre Rechtschutzversicherung. In geprüften Einzelfällen tragen wir diese Kosten.
 
Zahlt der Schuldner nach dem Prozess, wird Ihnen die Hauptforderung ohne Abzüge ausgezahlt. Sofern er nicht zahlt,  haben Sie die Kosten der ersten Vollstreckung zu tragen. (z. B. Gerichtsvollziehergebühren). Wird die Forderung durch die Vollstreckung nicht realisiert, übernehmen wir die Sache kostenfrei in das danach folgende Überwachungsverfahren.

 

Notarielles Schuldanerkenntnis: Sofern eine schnelle Titulierung notwendig ist und der Schuldner der Titulierung zustimmt, ist dies die schnellste Art der Tituierung. (ggf. macht es Sinn, die Notarkosten selber zu übernehmen. Wir beraten Sie)

 

Überwachungssache

Im diesem Verfahrensteil nach der Titulierung tragen wir alle weiteren Kosten. Dafür beanspruchen wir im Erfolgsfall eine Provision.

 

Anmeldung zur Insolvenztabelle:

Sofern der Schuldner insolvent wird, melden wir die Fotrderung zur Insolvenztabelle an. Es handelt sich hierbei um ein eigenes Verfahren, dessen Gebühren Sie sowohl bei Mahnsachen, wie auch bei Überwachungssachen zu tragen haben.


Sollte der Schuldner in Raten zahlen, werden unsere Gebühren, Auslagen und Kosten mit seinen ersten Raten verrechnet. 


Nichtanerkennung der Inkasso-Gebühren durch das Gericht

Leider werden die Inkassogebühren unverständlicherweise (!) von Gerichten nicht immer als Verzugsschaden anerkannt. Der Schuldner trägt dann - auch bei Verlust des Prozesses - die Inkassokosten nicht. Ausschließlich in diesen seltenen Fällen tragen Sie unsere Gebühren, Auslagen und Kosten. Dieses Risiko kann aber minimiert werden. Wir beraten Sie gerne.

 

Wirtschaftsauskünfte bieten wir in verschiedener Ausführlichkeit und zu verschiedenen Preisen jedem Risiko angemessen an.

 

Sondermaßnahmen: Sofern wir in einer Mahn- oder Überwachungssache Sonder- maßnahmen für sinnvoll halten und Sie dem zustimmen, tragen Sie die dafür anfallenden Kosten. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang und der Art der Maßnahmen.

 

 

 

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Inkasso-Institut und Auskunftei BARDOHL  | Inkasso@Bardohl.de