Sollte ein Prozess unvermeidbar sein und Ihnen das Prozessrisiko zu groß sein, können wir Ihnen in geprüften Einzelfällen ein Angebot der Prozessfinanzierung unterbreiten. D. h. im Falle des Unterliegens oder eines Teilerfolges tragen wir die Gerichts- und Anwaltskosten. Im Falle des Obsiegens, sind wir mit einem vorher festgelegten Teil an dem eingeklagten Betrag beteiligt.