Sofern der Schuldner seine wirtschaft- liche Situation nicht offen legt und unsere Ermittlungen keine ausreichenden Infor- mationen erbracht haben, können wir nicht erkennen, ob und welche Zahlung ihm möglich und zumutbar ist. Wir müssen ihn daher zur Abgabe dieser Angaben zwingen.
Dieser Zwang ist auch unvermeidbar, wenn der Schuldner die ihm zumutbaren Zahlungen nicht leisten oder wervolle Vermögensteile nicht veräußern will.
Voraussetzung für Zwangsmaßnahmen ist ein Titel.
Die wichtigsten Titel sind das Urteil, der Vollstreckungsbescheid und das notari- elle Schuldnanerkenntnis.
Wir entscheiden im Einzelfall, welcher Titel zu beantragen ist. Notarielle Schuldanrkenntnisse und Vollstrek- kungsbescheide beantragen wir für einen Bruchteil der Kosten eines Rechtsanwalts, Urteile erkämpfen unsere Vertragsanwälte.