Grundsätzlich muß der Schuldner die Gesamtforderung sofort zahlen. Nur wenn er ausreichend belegen kann, dass ihm das nicht möglich ist, werden ausnahmsweise kurz laufende Ratenzahlungsvereinbarungen geduldet. Danach muß der Schuldner seine Situation erneut belegen, so dass die Ratenhöhe zeitnah seiner wirtschaftlichen Veränderung angepaßt wird.