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Eine Mahnsache beginnt vor dem Erhalt eines Titels (z. B.: Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielles Schuldanerkenntniss etc.) und endet mit Abschluss der ersten Vollstreckung. Es schließt die Titulierung ein.


Eine Überwachunssache ist das Inkasso aus einem Titel, das sich einem erfolglosen Mahnverfahren anschließt odr mit Übrgabe eines Titels von einen Mandanten beginnt.


In Mahnsachen suchen wir den Schuldner durch direkte Einflussnahme in verschiedenster Weise und verschiedensten Intensitätsstufen zur Zahlung zu bringen. Im Überwachungsverfahren wird die wirtschaftliche Entwicklung des Schuldners beobachtet, um im erfolgversprechendsten Zeitpunkt Vollstrechungs- maßnahmen einzuleiten.

 

 

 

 

Die Verfahren unterscheiden sich dadurch,

a) dass in einer Überwachungssache staatlicher Zwang in Anspruch genommen werden kann. (Sach- und Forderungspfändung [Lohn, Konten, Immobilien etc.], Eidesstattliche Versicherung, Zwangsversteigerung- und verwaltung von Immobilien, etc.)

b) dass in Mahnsachen im Erfolgsfall die Gesamtforderung ohne Abzüge  an den Mandanten ausgezahlt wird, er aber das Kostenrisiko trägt -  in Überwachungssachen eine Erfolgsprovision fällig wird,  wir aber das Kostenrisiko tragen.


Bei Rechtsanwälten liegt der Schwerpunkt auf der Titulierung, da sie  - im Gegensatz zu Inkasso-Unternehmen - weder Schuldnerdaten (Adresse, Umsätze, Einkommen etc.) ermitteln, noch die wirtschaftiche Situation beobachten um einen sinnvollen Moment für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu finden.

 

 

 

 

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