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1) "Russisch Inkasso" - Drohung strafbar

AG Ludwigsburg verurteilte Bauhandwerker zu einer Geldstrafe von 2000 € weil er einem Schuldner mit der Beauftragung eines auf "Russisch- Inkasso" spezialisierten Unternehmens gedroht hatte.
Zugelassene Inkasso-Unternehmen sind an einem entsprechenden Hinweis im Briefkopf zu erkennen. Wenn  ein solcher fehlt, fragen Sie nach. Sie gehen sonst ein hohes Risiko ein, sich selber strafbar zu machen.

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Inkasso-Institut und Auskunftei BARDOHL  | Inkasso@Bardohl.de