1) "Russisch Inkasso" - Drohung strafbar
AG Ludwigsburg verurteilte Bauhandwerker zu einer Geldstrafe von 2000 € weil er einem Schuldner mit der Beauftragung eines auf "Russisch- Inkasso" spezialisierten Unternehmens gedroht hatte.
Zugelassene Inkasso-Unternehmen sind an einem entsprechenden Hinweis im Briefkopf zu erkennen. Wenn ein solcher fehlt, fragen Sie nach. Sie gehen sonst ein hohes Risiko ein, sich selber strafbar zu machen.