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Gebühren
Wir unterscheiden Verfahren zum Einzug untitulierter Forderungen (ohne Urteil, Vollstreckungsbescheid etc. = Mahnsachen) und Verfahren zum Einzug titulierter Forderungen (Überwachungssache).

 

Zeitstrahl 

                   Mahnsache                          Titulierung                Überwachungssache

                 (vorgerichtlich)                        (Gericht)                    (nachgerichtlich)

     _________________________________I__________________________________\

                                                                       I                                                                    /

      Forderung            Schuldner           Inkasso ------------------------------------------------------------------->

entsteht    wird fällig   gerät in Verzug

 

 

Legende

 

grün 


                                       
 

kostenlos (1)

 

 

blau
 

wird u. U. von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen. Muss vom Schuldner ersetzt werden

 

rot
    Muss von Ihnen getragen werden und ist vom Schuldner NICHT zu ersetzen oder es besteht keine Ersatzmöglichkeit mehr

 

 


Grundgebühr


Einzelfall   

120,- €*

 

ohne Auskunftei 
                                              

       

20,- € / Monat (2)*

mit Auskunftei

  30,- € / Monat (3)*        
einmalige Aufnahmegebühr

  80,- € (2)*

Mahnsache

 

erfolgreich          Auszahlung der Hauptforderung zu 100% !!!   
                                                                                    
erfolglos Weiterführung sinnlos - Verfahrensabschluss  

Keine Gebühren!                
Kosten (z.B. Registeranfragen, Observationen etc. die Höhe entnehmen Sie bitte unserem Rahmenvertrag )          

zzgl. 25,00* € Bearbeitungspauschale (5)

 

  Weiterführung erfolgversprechend:    

Titulierung

 

 

 

 

 

 

Vollstreckungsbescheid wird beantragt

 

 

 

 

ab 25,00 €* (siehe Vertrag) zzgl. Gerichtskosten

Zu den Gerichtskosten siehe unten Tabelle

       
  Schuldner widerspricht - Klage wird eingereicht   Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten
Zu den Gebühren und Kosten siehe unten Tabelle
       
       

Überwachungssache


1.Vollstreckung                            erfolgreich                         Auszahlung der Hauptforderung zu 100 % + Ersatz der Titulierungskosten
       
  erfolglos   Gerichts- Gerichtsvollzieherkosten
       
Weitere Vollstreckungen etc. erfolgreich   Auszahlung der Hauptforderung zu 60 % + Ersatz der Titulierungskosten zu 60%
       
  erfolglos
Keine Gebühren !  Keine Kosten                        

 

* Alle Preise zzgl. MWSt

 

 


Sonderleistungen

Spezielle Leistungen, die über eine einfache Observation  und Umfeldbefragung hinausgehen, werden gesondert vereinbart und sind nicht von den oben aufgeführten Gebühren umfasst.



Rechtsanwaltsgebühren
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes Gebühren in welchem Umfang anfallen.

Für die Vertretung in einem erstinstanzlichen Rechtsstreit fallen 2,5 Gebühren, im Falle einer Einigung / Vergleich 3,5 Gebühren an.

Für die Vertretung im Berufungsverfahren erhält der Rechtsanwalt 2,8 - Gebühren (bzw. 3,8 - Gebühren im Falle einer Einigung).

Forderungshöhe bis … €

   Gebühr …€

 

Forderungshöhe bis … €

  Gebühr …€

300,00

25,00

 

40.000,00

902,00

600,00

45,00

 

45.000,00

974,00

900,00

65,00

 

50.000,00

1.046,00

1.200,00

85,00

 

65.000,00

1.123,00

1.500,00

105,00

 

80.000,00

1.200,00

2.000,00

133,00

 

95.000,00

1.277,00

2.500,00

161,00

 

110.000,00

1.354,00

3.000,00

189,00

 

125.000,00

1.431,00

3.500,00

217,00

 

140.000,00

1.508,00

4.000,00

245,00

 

155.000,00

1.585,00

4.500,00

273,00

 

170.000,00

1.662,00

5.000,00

301,00

 

185.000,00

1.739,00

6.000,00

338,00

 

200.000,00

1.816,00

7.000,00

375,00

 

230.000,00

1.934,00

8.000,00

412,00

 

260.000,00

2.052,00

9.000,00

449,00

 

290.000,00

2.170,00

10.000,00

486,00

 

320.000,00

2.288,00

13.000,00

526,00

 

350.000,00

2.406,00

16.000,00

566,00

 

380.000,00

2.524,00

19.000,00

606,00

 

410.000,00

2.642,00

22.000,00

646,00

 

440.000,00

2.760,00

25.000,00

686,00

 

470.000,00

2.878,00

30.000,00

758,00

 

500.000,00

2.996,00

35.000,00

830,00

 




Seine Auslagen stellt der Rechtsanwalt zusätzlich in Rechnung. Meist bringt er eine Pauschale von max. 20,00 € in Ansatz.
Alle Gebühren zzgl. MWSt.


Gerichtskostentabelle:

Für die beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides fallen 0,4 Gebühren an, mindestens 15,00 €


Forderungshöhe
bis ... €
Gebühr
...€
  Forderungshöhe
bis ... €
 Gebühr
...€
300 25   40.000 398
600 35   45.000 427
900 45   50.000 456
1.200 55   65.000 556
1.500 65   80.000 656
2.000 73   95.000 756
2.500 81   110.000 856
3.000 89   125.000 956
3.500 97   140.000 1.056
4.000 105   155.000 1.156
4.500 113   170.000 1.256
5.000 121   185.000 1.356
6.000 136   200.000 1.456
7.000 151   230.000 1.606
8.000 166   260.000 1.756
9.000 181   290.000 1.906
10.000 196   320.000 2.056
13.000 219   350.000 2.206
16.000 242   380.000 2.356
19.000 265   410.000 2.506
22.000 288   440.000 2.656
25.000 311   470.000 2.806
30.000 340   500.000 2.956
35.000 369      


Bei Streitwerten über 500.000 € erhöht sich die Gebühr um 150 € pro 50.000 €.


Die Auslagen, die z. B. durch Kopien, Zeugen oder Sachverständigengutachten entstehen, sind hierbei nicht enthalten.


 



1) Aus Gründen der Verständlichkeit haben wir hier den Begriff "Kostenlos" verwendet. Juristiscvh korrekt muss es heißen: "Sie treten uns Ihre Ansprüche an den Schuldner in Höhe unserer Gebürhen - ggf. auch Kosten - ab. Das bedeutet, wir haben einen entsprechenden Anspruch auf unsere Gebühren und Kosten, den wir aber in diesen Fällen nicht bei Ihnen, sondern ausschließlich beim Schuldner geltend machen. Durch die Nichterfolgspauschale ist ebenfalls der juristischen Notwendigkeit einer angemessenenen Vergütung Rechnung getragen.

 

3) zzgl. Einzelpreise für Auskünfte (siehe dort)


5)  Bei Masseninkasso geringere Kostenpauschale

 

 

 

 

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